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Wann ist ein Testament wichtig?

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von Harald Rieger


Immer wieder werde ich gefragt, ob ein Testament wirklich nötig ist und die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht. Zur Beantwortung dieser Frage habe ich einmal die wichtigsten Konstellationen zusammengestellt, in denen die Errichtung eines Testaments aus meiner Sicht wichtig ist.


1. Unverheiratete Paare

Unverheiratete Partner haben keinen gesetzlichen Erbanspruch. Um den Lebenspartner finanziell abzusichern, ist ein Testament unerlässlich.


2. Kinderlose Ehegatten

Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass bei kinderlosen Ehepaaren im Todesfall der überlebende Gatte automatisch Alleinerbe wird. Richtig ist aber, dass in diesem Fall neben dem Ehegatten auch noch die Eltern erben bzw. – wenn diese schon verstorben sind – die Geschwister. In den allermeisten Fällen ist das nicht gewünscht, sodass ein Testament erforderlich ist.


3. Patchwork-Familien

In Patchwork-Familien mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen kann es zu unerwünschten Erbfolgen kommen. Ein Testament stellt sicher, dass das Erbe nach den eigenen Wünschen verteilt wird und - wenn die erbenden Kinder minderjährig sind - geschiedene Ehegatten das Erbe nicht verwalten dürfen.


4. Eigentum oder Vermögen im Ausland

Wer Immobilien oder Vermögen im Ausland besitzt, sollte die Errichtung eines Testaments zumindest prüfen lassen, um die Nachlassregelung nach deutschem oder ausländischem Recht gezielt zu steuern.


5. Selbstständige und Unternehmer

Ohne Testament kann die Unternehmensnachfolge unklar sein, was im Todesfall eine Schieflage des Unternehmens oder schlimmstenfalls dessen Zerschlagung zur Folge haben kann. Ein Testament sorgt für klare Regeln und gewährt die Fortsetzung des Betriebs.


6. Schwerbehinderte oder bedürftige Erben

Wenn ein Erbe überschuldet oder schwerbehindert ist, sollte mit einem Testament dafür gesorgt werden, dass nicht letztlich der Sozialhilfeträger den Erbteil erhält.


7. Hohe Vermögenswerte

Da bei hohen Nachlasswerten die steuerlichen Freibeträge nicht ausreichen, sollte durch ein geschicktes Testament die Erbschaftsteuer reduziert und das Vermögen planvoll auf mehrere Personen verteilt werden.



Diese Konstellationen sind nicht abschließend. Lassen Sie sich am besten individuell anwaltlich beraten.

 
 
 

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